1) Vereinbarung zwischen 1.1) MERIGHI Marcus, Prandtauerstr. 47, A-4040 Linz, in der Folge Auftragnehmer genannt und 1.2) , , , in der Folge Auftraggeber genannt, 2) über die laufende Wartung, Instandhaltung und Sicherheitskontrolle der EDV-Anlage des Auftraggebers am Standort , sowie der Unterstützung der Mitarbeiter bei der Benutzung dieser EDV-Anlage und die Beratung der Geschäftsführung bei Entscheidungen über die Entwicklung der EDV-Anlage. 2.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die unter 2) genannten Aufgaben notwendigen Maßnahmen zu treffen, sofern er dafür eine konkrete Beauftragung durch den Auftraggeber eingeholt hat. 2.1.1) Bei Gefahr im Verzug kann der Auftragnehmer die Maßnahmen auch ohne konkrete Beauftragung durchführen. 2.1.2) Der Auftragnehmer ist angehalten, im Zuge seiner laufenden Tätigkeit für den Auftraggeber Mißstände, absehbare Probleme, Fehlverhalten von Mitarbeitern und Fehlfunktionen der EDV-Anlage bei Wahrnehmung dieser eine Meldung an den Auftraggeber zu machen. 2.1.3) Er verpflichtet sich, genaue, wenn auch stichwortartige Aufzeichnungen zu führen, welche Auskunft über die Tätigkeit, den Zeitpunkt und die Dauer geben. Er muß diese Aufzeichnungen dem Auftraggeber zeitnah (nach möglichkeit sofort) zur Kontrolle zur Verfügung stellen. 2.1.4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiters, in seinem Besitz befindliche und von ihm nicht anderwertig benötigte EDV-Anlagen bis auf jederzeitigen Widerruf - mit zweiwöchiger Frist - dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 2.2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jede geleistete Arbeitsstunde EUR ,-- netto zu zahlen, monatlich zumindest jedoch jenen Betrag, welcher für geleistete Arbeitsstunden dem Auftragnehmer zustehen. 2.2.1) Der Auftraggeber ist berechtigt, bezahlte aber nicht geleistete Arbeitsstunden als Guthaben festzuhalten. Er ist verpflichtet, dieses Guthaben dem Auftragnehmer zu melden. 2.2.2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftretende EDV-Probleme zeitnah, schriftlich, digital und elektronisch (z.B. per elektronischer Post) dem Auftragnehmer zu melden. Nur in Ausnahmefällen und/oder bei großer Dringlichkeit ist eine fernmündliche Meldung zulässig. 2.2.3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Entscheidungen über Anschaffungen hinsichtlich der EDV den Auftragnehmer anzuhören. Dies dient dem Zweck, die der Anschaffung folgende laufende Wartung sicher zu stellen, technisch sinnvolle Geräte anzuschaffen sowie Kosten zu sparen. 3) Dieser Betreuungsvertrag tritt mit --
auf unbestimmte Zeit in Kraft und ist jederzeit zum ersten jedes Monats mit zweimonatiger Frist kündbar. Für den Auftragnehmer: Für den Auftraggeber: MERIGHI Marcus